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Geldwäschegesetz (GWG)

Information zum Geldwäschegesetz (GwG)

„Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt …“

Wie viele andere Branchen und Berufe sind auch die Immobilienmakler verpflichtet, die Geschäftspartner gemäß Vorgaben des Geldwäschegesetzes (§ 3 GwG) zu identifizieren.

Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragshandlungen ermöglicht wird.

Bei natürlichen Personen geschieht dies durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass. Hier sind alle Vornamen, der Name, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Anschrift, die Ausweisnummer und die ausstellende Behörde zu vermerken oder es ist der Ausweis zu kopieren.

Bei juristischen und quasijuristischen Personen geschieht dies durch Einsichtnahme in das Handelsregister. Hier ist die gültige Firmenbezeichnung, der Sitz und die Anschrift der Hauptniederlassung, die Namen der gesetzlichen Vertreter sowie der wirtschaftliche Berechtigte gem. § 1 Abs. 6 GwG abzuklären, festzuhalten und zu vermerken. Ausweiskopien und Kopien des Handelsregisters können angefertigt werden.

Ferner sind Informationen einzuholen, wie z.B. der Geschäftszweck und ob der Geschäftspartner für sich selbst oder einen Dritten tätig wird. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.

Sämtliche Unterlagen sind von dem Immobilienmakler mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden berücksichtigt; sie stehen nur im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz.

Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).

„Helfen Sie uns dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!“

1. Ermöglichen Sie uns die erforderlichen Aufzeichnungen und zeigen uns Ihren Personalausweis
2. Erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte

Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz:
www.bmi.bund.de

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